ALLGEMEINE VERTRAGS-UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN fuer Vermietung Beach Buggy
1. Die folgenden allgemeinen Vertrags-und Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Mieter sowie dem Vermieter.
2. Vertragsschluss & Vertragsparteien, Bezahlung:
2.1. Vertragsschluss & Vertragsparteien:
Vermieter ist: Campo Phoenix, Calle Montana Pedro Perico 16 in Yaiza, 35570, Yaiza, Lanzarote, Spanien.
Der Mietvertrag für das ausgewählte Fahrzeug kommt für den gewählten Zeitraum, zum angegeben Preis und den in der Präsentation angegebenen Ausstattungsmerkmalen dadurch zustande, dass der Mieter einen Mietvertrag erhält.
2.2. Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt in Bar oder mit Kreditkarte vor Beginn der Beach Buggy Exkursion.
2.3. Geschuldetes Fahrzeug: Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie. Der Vermieter ist berechtigt die gemietete Kategorie durch ein Fahrzeug aus einer anderen Kategorie zu ersetzen.
2.4. Übergabe des Fahrzeugs: Der Mieter übernimmt das Fahrzeug gegen Unterschrift. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers zu behandeln und alle für die Benutzung bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten. Das Fahrzeug darf die Insel Lanzarote nicht verlassen.
3. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe:
Die Mietdauer richtet sich nach der Dauer der angegebenen Beach Buggy Exkursion. Eine Untervermietung ist unzulässig. Übergabe und Rückgabe ohne Hol- und Bringservice. Die Übergabe erfolgt an der Anmietstation, zur ausgewählten Uhrzeit des Miettages. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit bis zur bei der Buchung vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
4. Haftung des Mieters:
Der Mieter ist Verwahrer und Hüter des Fahrzeugs und übernimmt die Zivil- und Strafrechtliche Haftung, und das heißt, diese gilt bis zur Rückgabe des Gegenstands. Deswegen haftet der Mieter auch für Diebstahl und Beschädigungen am Fahrzeug, soweit ihn auch nur mangelnder Sorgfalt trifft. Der Mieter haftet für alle, im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeugs, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
Beschädigungen an Rechtsgütern Dritter: Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst ein. Das Fahrzeug ist versichert im Falle von Personenschaeden bei Unfall, aber nicht für Materialschäden. Ausdrücklich wird dies zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Campo Phoenix übernimmt keine Haftung für solche Fälle. Auch bei Verlust und Schäden privater Gegenstände und Sachen des Mieters wird keine Haftung von Campo Phoenix übernommen. Der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist vor und während gebuchten Beach Buggy Exkursion strengstens untersagt, und bei Konsequenzen durch Missachtung übernimmt Campo Phoenix absolut keine Haftung für solche Fälle. Bei Verstößen generell gegen die Straßenverkehrsordnung wird keine Haftung übernommen und bei Verstoß (eingeschlossen Drogen - oder Alkoholkonsum) ist eine Gebuehr von 500,- Euro zu zahlen.
5. Verschleißschäden / Reparaturen/ Vermiet- und Verdienstausfall:
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Vermieter unter Tel.: 0034-629 57 82 00 sofort zu benachrichtigen.
Bei auftretenden Schaden bei nicht sachgerechter Nutzung des Fahrzeuges wird eine Vorrauszahlung fuer die Erstreparatur 150,- Euro vom Fahrzeugmieter geschuldet und ist vor Ort zu zahlen. Alle weiteren anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Über den Zeitraum, wo das Fahrzeug durch Schuld des Mieters unbrauchbar und nicht zu Nutzen ist, akzeptiert er ausdrücklich, dem Vermieter für Vermiet- und Verdienstausfall den Betrag zu zahlen, der der Miete für diese Kalendertage entspricht.
6. Verhalten bei Unfall:
Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Fahrzeug sofort telefonisch unter Tel.: 0034-629 57 82 00 zu benachrichtigen.
Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße, schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen und außerdem Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Bei Unfällen ist immer die Polizei hinzuzuziehen.
7.- Sachschäden und körperliche Schäden
Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments verzichtet er ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzansprüche, egal ob
persönliche, materielle oder sachliche, gegen den Vermieter.
8. Reservierung
Mit Reservierung oder Buchung einer Tour ist die Buchung verbindlich. Bei Nichtantritt wird das angezahlte Geld einbehalten.
9. Gerichtsbarkeit.
Bei jeglicher Unklarheit, die durch die Auslegung und Vollziehung dieses Vertrages auftreten könnte, verzichten beide
Parteien auf jegliche Rechtsprechung, die ihnen zustehen könnte, und unterstellen sich der Gerichtsbarkeit von Arrecife,
Lanzarote. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten die dadurch entstehen können, einschließlich Ansprüche des
Gerichtsvertreters und Anwaltshonorare, selbst wenn das Eingreifen dieser nicht obligatorisch ist, geht zu Lasten und auf
Kosten des Verursachers der Nichterfüllung.