Bußgelder in Spanien.
Die Kanaren gehören, trotz ihres Sonderstatus‘, zu Spanien und damit gelten die, teilweise recht happigen, spanischen Bußgelder.
Auch wenn in Spanien scheinbar alles etwas lockerer im Straßenverkehr zugeht, so bedeutet dies nicht, dass man sich mit seinem Mietwagen auf den Kanaren nicht an die Regeln halten müsste.
Ganz im Gegenteil. Auf den Kanarischen Inseln kann man für fahren im ‚Freestyle‘ ordentlich zur Kasse gebeten werden. Falsches Parken kann da schon mal mit 90,00 € zu Buche schlagen – und das ist noch harmlos.
Die nachfolgenden, allgemeinen Stichpunkte geben Ihnen einen groben Überblick über die ‚Möglichkeiten‘ des spanischen Bussgeldkataloges. Sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar.
Richtig Parken und Halten.
Wenn Sie es nicht schaffen, Ihr Mietauto auf einem der zahlreichen Parkplätze abzustellen, dann achten Sie bitte unbedingt auf die Farbe der Bordsteinkanten oder auf farbliche Markierungen der Strasse. Auf den Kanaren (und auch sonst in Spanien) hat die Farbe der Bordsteinkanten eine wichtige Bedeutung für Autofahrer.
Die gelbe Borsteinkante bedeutet Halteverbot.
Gelbe Bordsteinkante:
Absolutes Halteverbot. Weder Parken noch Halten ist hier gestattet. Zu keiner Zeit.
Blaue Markierung:
Parken ist hier, zeitlich beschränkt, erlaubt. Es werden Parkgebühren fällig, die entweder per Automat oder bei einem Parkscheinverkäufer bezahlt werden.
Parken Sie bitte nirgends, wo Sie auch zuhause nicht parken würden, wie z.B. auf der Autobahn, zu nahe an Kreuzungen usw. Auch wenn Verstöße gegen das Park- und Halteverbot als leichte Verkehrsverstöße eingeordnet werden, kann daraus ein schwerer Verstoß werden. Haben Sie es fertig gebracht Ihren Mietwagen auf den Kanaren so abzustellen, dass der Verkehr beinträchtigt wird – oder der gemietete Wagen eine Gefahr darstellt, dann wird abgeschleppt und eine Strafe von bis zu 300,00 € kann verhängt werden.
Zu schnelles Fahren.
Auf den Kanarischen Inseln müssen Überschreitungen der Geschwindigkeits-Limits teuer bezahlt werden. Eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h kostet 100,00 € (egal ob inner- oder ausserorts). Bei 25 km/h mehr als erlaubt sind es dann schon 300,00 € und es gibt die ersten Punkte.
Wenn Sie mit Ihrem Mietwagen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h (innerorts 60 km/h) schneller als erlaubt sind, dann behandelt man das in Spanien als Straftat. Das Gesetz will es so und der Strafenkatalog reicht von gemeinnütziger Arbeit bis Gefängnisaufenthalt, beides zuzüglich saftiger Geldstrafen in Höhe von mehreren Monatslöhnen.
Radarkontrollzonen gibt es auf den Kanaren reichlich. Netterweise kündigt man einige (nicht alle) davon mit solchen Schildern an.
Auf den Kanaren gilt – sofern nicht anders ausgeschildert – auf Autobahnen ein Tempolimit von 110 km/h. Eigentlich liegt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen bei 120 km/h, aufgrund der Wirtschaftskrise hat man sich 2011 entschlossen, das Tempolimit auf 110 km/h zu reduzieren um Benzin oder Diesel zu sparen. Innerorts gelten 50 km/h als Geschwindigkeitsbegrenzung, sofern nicht anders ausgeschildert. Auf den Inseln finden viele der Geschwindigkeitskontrollen an den Kreisverkehren statt.
Hier eine kleine Übersicht über die Bussgelder für zu schnelles fahren:
Bei erlaubten 30, 40 oder 50 km/h:
» 1 – 20 km/h zu schnell › 100 €, keine Punkte.
» 21 – 30 km/h zu schnell › 300 €, zwei Punkte.
» 31 – 40 km/h zu schnell › 400 €, vier Punkte.
» 41 – 50 km/h zu schnell › 500 €, sechs Punkte.
» mehr als 51 km/h zu schnell › 600 €, sechs Punkte
Ab erlaubten 60 km/h bis erlaubten 120 km/h:
» 1 – 30 km/h zu schnell › 100 €, keine Punkte.
» 31 – 50 km/h zu schnell › 300 €, zwei Punkte.
» 51 – 60 km/h zu schnell › 400 €, vier Punkte.
» 61 – 70 km/h zu schnell › 500 €, sechs Punkte.
» mehr als 71 km/h zu schnell › 600 €, sechs Punkte.
(Angaben ohne Gewähr.)
Alkohol am Steuer.
Wer mit Alkohol im Blut seinen Mietwagen über eine der Urlaubsinseln kutschiert, der darf bei Überschreiten der Mindestgrenzen (0,5 Promille, bzw. 0,3 Promille bei Fahranfängern) mit Geldstrafen ab 300,00 € rechnen. Lassen Sie den Wagen also lieber stehen, wenn Sie vorhaben einen feucht-fröhlichen Abend zu verbringen.
Gemischtes.
Mit dem Handy während der Fahrt zu telefonieren ist nicht gestattet und kostet ca. 90,00 €. Das Abschleppen eines liegengebliebenen Autos auf der Autobahn ist verboten. Jedes Auto muss zwei Warndreiecke mitführen. Das Tragen einer Warnweste – im Falle einer Panne – ist Pflicht, die Warnweste ist unmittelbar anzulegen – theoretisch muss für jede mitfahrende Person eine entsprechende Weste vorhanden sein.
Geschwindigkeit
Das neue Gesetz erlaubt auf bestimmten Schnellstraßen und Autobahnen künftig eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 130km/h. Gleichzeitig darf aber auch die Höchstgeschindigkeit auf sogenannten carreteras secundarias um 10 Stundenkilometer abgesenkt werden.
Außerdem dürfen Städte künftig 20er- und 30er-Zonen einrichten.
Radardetektoren sind verboten, wer sie dennoch installiert, muss mit einer Strafe von 200 Euro und dem Abzug von drei Punkten in seinem Punktekonto rechnen. Radarabwehrgeräte, sogenannte inhibidores, waren auch bisher schon verboten und werden mit 6.000 Euro und sechs Punkten Abzug vom Punktekonto bestraft.
Kinder
Kinder die kleiner als 135 Zentimeter sind, müssen im Auto in einem ihrem Alter entsprechenden Kindersitz sitzen. Vorne dürfen sie auch dann nicht ohne Kindersitz mitgenommen werden, wenn hinten alle Plätze besetzt sind. Wer diese Regel missachtet, den kann die Polizei zwingen, das Auto stehen zu lassen.
Alkohol und Drogen
Autofahren unter Einfluss illegaler Drogen ist verboten, es sei denn, sie wurden zu therapeutischen Zwecken verschrieben (z. B. Methadon). Wer diese Regel missachtet, muss mit einer Strafe von 1000 Euro rechnen.
500 Euro „Multa“ muss bezahlen, wer mit Alkohol erwischt wird. 1000 Euro muss bezahlen, wer die erlaubte Menge (0,5 Promille) um das Doppelte überschreitet oder wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal die Promille-Grenze überschreitet.
Neue Gesetze
Arbeiten an der Straße dürfen nur mit Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde gemacht werden.
Ausländer, die in Spanien Residenten sind, sind verplichtet ihre Autos mit einem spanischen Nummernschild anzumelden. Belangt werden auch die Personen, die sich von einem Residenten ein Auto ausgeliehen haben, welches kein spanisches Nummernschild trägt.
Bußgelder dürfen künftig bis zu 20 Tagen nach Ausstellung des Strafmandates bezahlt werden (vorher 15 Tage). Auch Einsprüche gegen Strafmandate dürfen künftig bis 20 Tage nach Ausstellung eines Strafmandates erhoben werden.
Abschleppwagen haben immer Vorfahrt, wenn sie zu Hilfsfahrten unterwegs sind.
Das spanischen Straßenverkehrsministerum Dirección General de Tráfico, kurz DGT, tauscht sich künftig innerhalb Europas mit den Verkehrsministerien der anderen Länder aus, um so in Spanien ausgestellte Strafmandate im jeweiligen Land, in welchem derjenige, der die Strafe erhalten hat, seinen Wohnsitz hat, vollstrecken zu lassen. Dasselbe gilt für Fahrer spanischer Nationalität in anderen Ländern.
Weiterführende Informationen.
Detaillierte Informationen zu Bussgeldern und Strafen im spanischen Strassenverkehr stellt Ihnen auch der ADAC zur Verfügung.
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